Stand: März 2007
I. Schul- und Pausenbereich
1.1 Der Schulbereich wird begrenzt durch den Waldenburgweg ohne Bürgersteig, den Fußweg vom Waldenburgweg zum Sportlereingang der Stadthalle, den Schulgarten und die Sportanlagen.
1.2 Der Pausenbereich ist der Teil des Schulbereichs ohne Schulgebäude, Schulgarten und Sportanlagen.
II. Unterrichtszeiten und Pausen
2.1 Das Schulgebäude wird um 7:00 Uhr geöffnet und um 17:00 Uhr – samstags um 13:00 Uhr – geschlossen.
2.2 Der Unterricht findet wie folgt statt:
- 1. Stunde: 7:45 – 8:30
- 2. Stunde: 8:35 – 9:20
- 3. Stunde: 9:25 – 10:10
- 4. Stunde: 10:30 – 11:15
- 5. Stunde: 11:20 – 12:05
- 6. Stunde: 12:10 – 12:55
- 7. Stunde: 13:00 – 13:45
- 8. Stunde: 13:50 – 14:35
- 9. Stunde: 14:40 – 15:25
- 10. Stunde: 15:30 – 16:15
- 11. Stunde: 16:20 – 17:05
2.3 Für den Aufenthalt in der unterrichtsfreien Zeit stehen der Aufenthaltsraum und der Bereich vor dem Kiosk zur Verfügung.
2.4 Zu Beginn des Unterrichts befinden sich die Schüler mit dem Gong im Klassenzimmer bzw. vor den Fachräumen.
2.5 Einer der Klassensprecher benachrichtigt die Schulverwaltung, wenn ein Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist.
2.6 In der großen Pause halten sich die Schüler der Klassenstufen 5 bis 11 im Pausenbereich auf. Den Klassen 12 und 13 steht darüber hinaus der Oberstufenraum zur Verfügung.
Bei Regen oder Schneefall können sich die Schüler in der Eingangshalle aufhalten.
Der Waldspielplatz gehört nicht zum Pausenbereich. Schüler, die den Waldspielplatz oder die angrenzenden Gehwege benutzen, verlassen den Schulbereich und damit den Aufsichtsbereich der Schule.
2.7 Schüler der Klassenstufen 12 und 13 können sich in ihrer unterrichtsfreien Zeit im Oberstufenraum aufhalten.
Sie können in Hohlstunden das Schulgelände verlassen, unterliegen aber nur auf dem direkten Heimweg dem Versicherungsschutz.
III. Allgemeine Regelungen
3.1 Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen ist während der Unterrichtszeit einschließlich Pausen und Hohlstunden untersagt.
Die Einrichtung eines Lehrerzimmers für Raucher wird in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums geregelt.
Über die Einrichtung einer Raucherecke für die Oberstufenschüler beschließen jährlich die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz.
3.2 Essen und Trinken während der Unterrichtszeit ist nicht erlaubt.
Offene Getränke dürfen nicht in die Klassenzimmer oder Fachräume mitgenommen werden.
3.3 Um Störungen und überhöhte Strahlenbelastung zu vermeiden, müssen während der Unterrichtszeit multimediale Geräte abgestellt und in den Schultaschen verstaut sein. Bei Abnahme eines technischen Gerätes durch die Lehrer müssen die Eltern das Gerät abholen.
3.4 Für das Abstellen von Fahrrädern und Mofas steht der Fahrradkeller zur Verfügung.
3.5 Das Schneeballwerfen ist im Schulbereich wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
3.6 Beschädigungen an Schulgebäude oder von Schulinventar sind dem Klassenlehrer, dem Fachlehrer, dem Hausmeister oder der Schulleitung sofort zu melden.
Vorsätzliche und mutwillige Beschädigungen werden bestraft.
3.7 Die vom Schulträger zur Verfügung gestellten Lernmittel müssen sorgfältig behandelt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung ist der Entleiher zum Schadenersatz verpflichtet.
3.8 Das Aushängen von Plakaten und das Verteilen von Druckschriften bedürfen der Zustimmung durch den Schulleiter.
Werbung jeglicher Art auf dem Schulgelände ist untersagt.
3.9 Der anfallende Müll ist entsprechend der im Enzkreis gültigen Bestimmungen zu trennen bzw. zu entsorgen. Näheres zur Mülltrennung wird im Anhang beschrieben.
IV. Entschuldigung und Beurlaubung
Die Verfahrensweise bei Verhinderung eines Schülers oder zur Beurlaubung wird in der Schulbesuchsverordnung geregelt (Anlage).
Darüber hinaus kann ein Schüler bei plötzlicher Erkrankung oder Übelkeit vom Unterricht beurlaubt werden.
Der Fachlehrer entscheidet über die Beurlaubung während seiner Unterrichtsstunde. Über eine Beurlaubung für den Rest des Unterrichtstages entscheidet der Fachlehrer der ersten nicht besuchten Unterrichtsstunde oder die Schulleitung.
V. Klassenzimmer, Fachräume und Sporthallen
5.1 Die Schüler und Lehrer sind für die Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen mitverantwortlich. Der Müll ist regelmäßig an den jeweils vereinbarten Tagen zu entleeren.
Die beiden Klassenordner tragen Sorge für Tafel, Schwamm und Kreide. Beim Verlassen des Raumes vergewissern sie sich, dass die Tafel gereinigt, das Licht gelöscht und die Fenster geschlossen sind.
5.2 In jedem Unterrichtsraum hängt ein Belegungsplan aus. Der im Unterrichtsraum zuletzt unterrichtende Lehrer am Vor- bzw. Nachmittag sorgt für das Aufstuhlen und schließt den Raum nach seinem Unterricht ab.
5.3 Schüler dürfen die Sonder- und Fachräume nur im Auftrag oder mit Erlaubnis des Fachlehrers betreten.
5.4 Der Aufenthalt in den Sporthallen und auf dem Sportgelände ist während der Pausen und Hohlstunden nicht erlaubt.
In den übrigen Zeiten ist der Aufenthalt dort nur in Anwesenheit eines Lehrers gestattet.
5.5 Die Hallenordnung der Sporthallen muss beachtet werden.
VI. Sicherheitsbestimmungen
6.1 In jedem Unterrichtsraum wird zu Beginn des Schuljahres eine Anleitung zum Verhalten bei Gefahr ausgehängt.
6.2 Jeder Unterrichtsraum ist mit einer Angabe des Fluchtwegs und eines Sammelpunkts bei Gefahr ausgestattet.
Im Alarmfall verlassen die Klassen in Begleitung des unterrichtenden Lehrers die Unterrichtsräume und versammeln sich am vorgeschriebenen Sammelpunkt.
Der Fachlehrer überprüft die Anwesenheit aller Schüler anhand des Klassenbuchs.
6.3 Näheres regelt das Merkblatt zu den Sicherheitsbestimmungen in der Anlage.
VII. Sonderveranstaltungen
Sonderveranstaltungen auf dem Schulgelände können nur mit dem Einverständnis der Schulleitung durchgeführt werden.
Sie müssen rechtzeitig dem Hausmeister gemeldet werden.
VIII. Beschwerden
Zur Wahrung einer vertrauensvollen Atmosphäre und im Interesse aller Beteiligten sollen Meinungsverschiedenheiten zunächst einmal zwischen den Betroffenen in direktem Gespräch beraten werden. Danach kann gegebenenfalls der Klassenlehrer bzw. Tutor oder einer der Verbindungslehrer hinzugezogen werden. Ist auch dann keine Einigung erreichbar, kann die Schulleitung angesprochen werden.
Die vorliegende Fassung der Haus- und Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 8.12.1992 und der Gesamtlehrerkonferenz am 2.2.1993 verabschiedet.
Änderungen
Schulkonferenz vom 15.11.1995
Gesamtlehrerkonferenz vom 23.11.1995
Schulkonferenz vom 5.5.1997
Gesamtlehrerkonferenz vom 03.06.1997
Gesamtlehrerkonferenz vom 12.12.2002
Schulkonferenz vom 27.03.2007
Anhang
A. Entschuldigung und Beurlaubung (Auszug aus der Schulbesuchsverordnung, 1982)
Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.
a) Verhinderung
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst.
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-) mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
b) Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf den rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist der Klassenlehrer bzw. Tutor, in den übrigen Fällen der Schulleiter.
B. Sicherheitsmaßnahmen (Verhalten bei Alarm)
- Verantwortlich ung weisungsbefugt ist der jeweils unterrichtende Lehrer.
- Das Schulgebäude wird klassenweise entsprechend dem im Klassenzimmer angezeigten Fluchtweg verlassen.
- Das Verlassen des Klassenzimmers muss unmittelbar und zügig, aber unter Vermeidung von Panik erfolgen.
- Kleidungsstücke und Lehrmittel können nur dann mitgenommen werden, wenn die Räumung dadurch nicht verzögert wird.
- Fenster und Türen müssen geschlossen werden. Der Lehrer nimmt das Klassenbuch an sich.
- Der Lehrer verlässt als letzter das Klassenzimmer und überzeugt sich, dass niemand darin oder in den Nebenräumen zurückgeblieben ist.
- Die notwendigen Rettungsmaßnahmen dürfen in keiner Weise behindert oder gestört werden. Zufahrtswege und Eingangs- oder Fensterbereiche sind freizuhalten.
- An der Sammelstelle stellt der Lehrer anhand des Klassenbuchs die Vollzähligkeit der Klasse fest. Vollzähligkeit bzw. fehlende Schüler sind im Klassenbuch zu vermerken.
- Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler solange im Klassenzimmer, bis Rettungsmaßnahmen von außen eintreffen, oder sie werden vom Lehrer in einen Raum geführt, der größere Sicherheit vermuten lässt. In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen.
C. Mülltrennung und Müllentsorgung
Eine sorgfältige Mülltrennung ist die Voraussetzung für die Wiederverwertung der im Müll enthaltenen Wertstoffe. Am Gymnasium Neuenbürg ist der Müll folgendermaßen zu trennen bzw. zu entsorgen:
1. Papiermüll
Entspricht der grünen Tonne, „Flach“, zu entleeren im Container im Fahrradkeller.
- Papier und Karton in jeder Größe
- Papierverpackungen mit grünem Punkt (auch leicht verschmutzt)
- Frischhaltebeutel, Gefrierbeutel
- Folien, Folientüten, Plastiktaschen
- Styroporteile
2. Biomüll
Ist auf dem schuleigenen Kompost bei der Tischtennisplatte zu entleeren. Hierein gehören alle organischen Abfälle wie
- Essensreste, Lebensmittelreste
- Eierschalen
- Obstreste (Orangen-/Bananenschalen)
- Pflanzenreste
- Kaffeefilter und Kaffeesatz
- Teebeutel und Teereste
- benutzte Papierhandtücher
3. Restmüll
Ist in den entsprechenden Container vor oder im Fahrradkeller zu entleeren.
- stark verschmutztes Papier
- benutzte Papiertaschentücher
- Kohlepapier
- defekte Filzstife, Kugelschreiber und Malstifte
- leere Patronen
- Radiergummireste
- defekte Kassetten, CDs, Disketten
- sonstige defekte Teile aus Kunststoff
- Schaumstoff, Schaumgummi
- Glasscherben, Keramikscherben
- Kerzenreste
- Wollreste
- Verbandsmaterial, Pflaster
4. Glas / Metalle
Entspricht der grünen Tonne („Rund“). Diese Wertstoffe sind separat nur in entsprechend gekennzeichnete Behälter im Hof bzw. im Fahrradkeller zu entsorgen.
- Alufolien, Aluschalen
- Blechdosen (z.B. Getränkedosen)
- Flaschen und sonstige Glasgefäße
- Kronkorken/Schraubdeckel aus Metall
- Kleinmetalle jeder Art
- Joghurtbecher und –deckel
- Kunststoffbecher und –deckel
- Milch- und Safttüten (Verbundkarton)
- Kaffeeverpackungen (Alutüte)
- Keks- und Pralineneinsätze
- Plastikblumentöpfe, Plastikgefäße
5. Batterien
Batterien sind in den in der Pausenhalle aufgestellten Sammelbehälter zu deponieren.